Wasserschadensanierung: Was tun bei Wasserschäden?

Arbeit, Ärger und hohe Kosten folgen häufig nach einem Wasserschaden. Im Ernstfall ist schnelles Handeln gefragt. Dadurch kann der Wasserschaden begrenzt und die Folgen minimiert werden.

Ausgelöst wird ein Wasserschaden meistens durch einen Rohrbruch. Je länger dieser unentdeckt bleibt, desto aufwändiger die Wasserschadensanierung. Osnowski, Ihr Partner rund um Sanierung, Modernisierung und Immobilienbewertung, erklärt Ihnen hier, was es bei der Sanierung von Wasserschäden zu beachten gilt.

Sanierung nach einem Wasserschaden

Die Ursachen für einen Wasserschaden können sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung verursacht werden. Dazu zählen:

  • Rohrbrüche
  • Defekte Haushaltsgeräte wie Waschmaschine oder Spülmaschine
  • Übergelaufene Dusch- oder Badewannen
  • Undichte Dächer
  • Schäden an der Hausfassade
  • Hochwasser
  • Starker Regen

Gerade bei an der Außenfassade kann eine Sanierung des Wasserschadens teuer werden. Erkennen lässt sich ein Wasserschaden aber nicht nur durch angestautes Wasser, sondern auch durch Wasserflecke an den Wänden oder Decken. Auch ein Fließgeräusch in den Leitungen kann ein Signal für einen sich anbahnenden Wasserschaden sein. Ist ein Abwasserrohr betroffen, wird dies meist anhand des unangenehmen Geruchs bemerkt.

Diese Signale sollten nicht ignoriert werden, nur so können die Kosten einer Wasserschadensanierung eingedämmt werden.

Erstes Handeln, um die Wasserschadensanierung gering zu halten

Um die Aufwände im Rahmen der Sanierung nach einem Wasserschaden gering zu halten, sollten folgende Dinge unmittelbar ausgeführt werden:

  • Abstellen der Wasserzufuhr
  • Unterbrechung der Stromzufuhr im betroffenen Bereich
  • Beseitigung des angestauten Wassers
  • Trocknen der Einrichtungsgegenstände
  • Möbel abdecken, wenn es von der Decke tropft
  • Lüften, um Schimmel zu vermeiden
  • Dokumentation des Schadens
  • Information an die Versicherung

Erster Schritt einer Wasserschadensanierung: das Trocknen

Ein erster Schritt im Rahmen einer Wasserschadensanierung aufgrund eines Rohrbruchs ist die schnelle Reparatur bzw. der Austausch des Rohrs. Ein Fachmann für Sanierung kann das Leck orten und das in den meisten Fällen, ohne die Fliesen zu zerstören.

Danach ist das Trockenlegen der betroffenen Räumlichkeiten gefragt. Dies kann auch von den Betroffenen selbst übernommen werden. Möbel, Böden und Wände sind meist bereits nach wenigen Tagen vollständig getrocknet. Wenn allerdings Wasser ins Mauerwerk eingedrungen ist, ist die Sanierung des Wasserschadens aufwändiger. Dafür sind verschiedene Trockner notwendig, die ein Fachbetrieb zur Verfügung hat. Dazu zählen Kondensationstrockner, Adsorptionstrockner und Infrarot- bzw. Dunkelstrahler.

Nur durch eine vollständige und gründliche Trocknung im Rahmen der Wasserschadensanierung können schwerwiegende Folgen vermieden werden. Zu den möglichen Folgen zählt die Gefahr der Schimmelbildung in Mauern, Böden und Decken. Aber auch die Wärmeisolierung kann sich nach einem Wasserschaden verschlechtern und zu höheren Heizkosten führen.

Um Schimmel vorzubeugen, sollte auf jeden Fall ein Spezialist für Wasserschadensanierung hinzugezogen werden. Denn je nach Gewölbe gestaltet sich die Trocknung der Wände schwieriger. Bei Hohlräumen ist meist sogar das Aufstemmen dieser notwendig, um verschimmeltes Material herauszuholen.

Wer kommt für die Wasserschadensanierung auf?

Am Ende bleibt nicht nur der Ärger, sondern häufig auch die Frage, wer für die Kosten einer Wasserschadensanierung aufkommt. Grundsätzlich gilt: Der Verursacher des Wasserschadens muss für die Folgen aufkommen. Verursacht der Mieter den Wasserschaden, zahlt seine Hausratsversicherung. Die Haftpflichtversicherung zahlt mögliche Schäden an Gebäude oder Nachbarwohnungen.

Bei einem Rohrbruch ist die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers gefragt. Für den eigenen Haushalt sind allerdings die Mieter selbst verantwortlich. Anspruch auf Schadenersatz kann nur erhoben werden, wenn sie nachweisen können, dass der Eigentümer den Wasserschaden vermeiden konnte. Ist dies der Fall, kann sogar eine Mietminderung aufgrund des Lärms von Trockengeräten oder der eingeschränkten Nutzung von Räumlichkeiten geltend gemacht werden.

Bei einer Immobilienbewertung werden Wasserschäden von einem Sachverständigen für Immobilienbewertung eingeschätzt. Auch alte Rohre, Rückstände von Wasserschäden oder defekte Leitungen können eine Immobilie in ihrem Wert vermindern.