Renovieren, modernisieren, sanieren – Worin liegt der Unterschied?

In Ihrer Immobilie oder Wohnung gibt es immer einiges zu tun: das Dach neu decken lassen, einen anderen Fußboden verlegen oder die Außenfassade streichen. Fragen Sie sich hierbei auch, worin die Unterschiede zwischen Renovieren, Sanieren und Modernisieren liegen und warum das für Sie wichtig sein kann?

Osnowski ist Ihr verlässlicher und erfahrener Partner, wenn es um die Themen Modernisierung und Sanierung geht. Vereinbaren Sie gleich Ihren individuellen Beratungstermin!

Renovieren – Verschönerung Ihrer Immobilie

Bevor wir uns dem Modernisieren und Sanieren widmen, möchten wir zunächst einmal klären, was es mit dem Renovieren auf sich hat. Bei der Renovierung stehen die optische Verschönerung Ihrer Immobilie und die Verbesserung des Wohngefühls ganz klar im Mittelpunkt. Das bedeutet, dass beispielsweise kleine Ausbesserungen und Schönheitsreparaturen von Gebrauchsspuren der täglichen Nutzung vorgenommen werden, die über die Zeit aufgetreten sind. Wichtig beim Renovieren ist, dass es sich nicht um notwendige Reparaturen handelt, sondern nur um die Behebung von optischen Mängeln. Häufig können kleinere Renovierungsarbeiten sogar selbstständig durchgeführt werden.

Hier ein paar Beispiele für Renovierungsarbeiten:

  • Den abgenutzten Bodenbelag erneuern
  • Vergilbte Wände streichen
  • Die zerkratzte Tapete wechseln
  • Kleinere Ausbesserungen an der Außenfassade vornehmen
  • Den Holzfußboden abschleifen und bohnern
  • Fenster und Türen lackieren

Modernisieren – Erneuerung Ihrer Immobilie

Durch das Modernisieren soll Ihre Immobilie wieder auf den neuesten Stand gebracht und damit zukunftsfähig gemacht werden. Nagt an Ihrer Immobilie also der Zahn der Zeit, sollten Sie über eine Modernisierung nachdenken. Das Ziel des Modernisierens ist daher nicht, diese zu verschönern. Vielmehr steht die ökonomische, ökologische bzw. energetische Erneuerung bzw. Verbesserung hier im Fokus. Solche Verbesserungen können beispielsweise die Senkung von Heiz- und Wasserkosten sein, indem die in die Jahre gekommenen Anlagen ersetzt werden. Durch das Modernisieren wird nicht nur Ihr Wohngefühl verbessert, sondern Ihre Immobilie steigt auch im Wert.

Hier ein paar Beispiele für Modernisierungsarbeiten:

  • Erneuerung der Heizung
  • Dämmung der Außenwände
  • Besser isolierende Fenster einbauen
  • Barrierefreiheit schaffen
  • Installation einer Solaranlage
  • Schalldämmung nachrüsten

Haben Sie Modernisierungsmaßnahmen geplant? Osnowski ist Ihr erfahrener Profi rund um die Modernisierung Ihrer Immobilie!

Sanieren – Reparaturen an Ihrer Immobilie

Im Gegensatz zum Renovieren und Modernisieren hat das Sanieren die Behebung von erheblichen Mängeln und Schäden an Ihrer Immobilie zum Ziel. Natürlich kann auch durch die Sanierung eine Verschönerung bzw. Verbesserung erreicht werden, der Fokus liegt jedoch darauf, einzelne Einrichtungen oder gar die komplette Immobilie nach einem Schadensfall wieder nutzbar zu machen. Die Immobilie soll durch baulich-technische Maßnahmen wieder auf den Stand von vor dem Eintritt des Schadens zurückgebracht werden.

Hier ein paar Beispiele für Sanierungsarbeiten:

  • Schimmel beseitigen
  • Gebrochene Rohre und Leitungen austauschen
  • Risse in der Fassade reparieren
  • Kaputtes Dach erneuern
  • Feuchte stellen trockenlegen
  • Austausch von maroden Stützelementen

Sanierungsmaßnahmen sind häufig sehr aufwendig und komplex. Bitte nehmen Sie hierfür immer professionelle Hilfe in Anspruch. Osnowski steht Ihnen als langjähriger Experte im Bereich Sanierung gerne zur Seite!

Unterschiede zwischen Renovieren, Modernisieren, Sanieren auf einen Blick:

Renovieren:

  • Verschönerungen
  • Wohngefühl verbessern
  • Kleinere Ausbesserungsarbeiten

Modernisieren:

  • Erneuerungen
  • Wert steigern
  • Austausch/Verbesserungen einzelner Einrichtungen

Sanieren:

  • Reparaturen
  • Funktionsweise wiederherstellen
  • Größere Reparaturmaßnahmen

Rechtliche Unterschiede zwischen Sanierung und Modernisierung

Für Sie hat vor allem die Unterscheidung zwischen dem Sanieren und Modernisieren aus rechtlicher Sicht Relevanz, wenn Sie als Mieter in einem Mietverhältnis stehen oder selbst Vermieter sind.

Das Mietrecht besagt, dass Ihr Vermieter die Kosten, die bei Modernisierungsarbeiten anfallen, auf die Miete aufschlagen darf. Gemäß § 559 BGB ist eine Mieterhöhung der Jahresmiete von 8 Prozent der Modernisierungskosten, jedoch nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren, erlaubt. Ihr Vermieter ist dazu verpflichtet, Modernisierungsarbeiten drei Monate vorher anzukündigen. Sanierungsarbeiten hingegen, darf der Vermieter nicht auf die Miete umlegen, für diese muss er selbst aufkommen.

Haben Sie noch Fragen zu Sanierung, Modernisierung oder unseren Leistungen? Vereinbaren Sie dazu gerne einen individuellen Beratungstermin mit uns. Kontaktieren Sie uns hierfür telefonisch unter (+49) 209 – 43079899 oder per Mail an info@osnowski.com.