Grundstück kaufen oder verkaufen – diese Begriffe sollten Sie kennen

Beim Kaufen oder Verkaufen eines Grundstücks stoßen Sie auf den ein oder anderen Begriff, der allgemein unbekannt sein dürfte. Doch hier stecken häufig die wichtigsten
Details dahinter. Aus diesem Grund klärt Osnowski in diesem Blogartikel über die wichtigsten Begrifflichkeiten auf.

Was ist der Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert zur Grundstücksbewertung. Beeinflusst wird dieser durch eine Reihe von Aspekten, die sich auf die Lage des Grundstücks beziehen.
Diese Aspekte können sich sowohl positiv als auch negativ auf den Wert des Grundstücks auswirken.
Dazu zählen:

  • Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Entwicklungszustand
  • Lärm
  • Ausrichtung
  • Grundstücksgestaltung
  • Grundstücksgröße
  • Lage
  • Infrastruktur
  • Markt- und Nachfragesituation

Der Bodenrichtwert wird durch die Gemeinde oder die Stadt ermittelt. Notare sind angehalten, Kaufverträge von Grundstücken an den Gutachterausschuss zu senden. Das Ziel hinter der Ermittlung und der Bekanntgabe des Bodenrichtwerts ist die Transparenz im Grundstücksmarkt zu schaffen. Der jährlich berechnete Bodenrichtwert dient jedoch nur als Orientierung, er ist nicht verbindlich. Die Preisentwicklung für Grund und Boden ist somit aber nachvollziehbar und wird beobachtbar.

Was sagt die Flurkarte aus?

Die Flurkarte stellt die Größe und Lage des Grundstücks dar. Die hier eingetragenen Werte wurden zuvor von einem amtlich bestellten Vermesser vor Ort erhoben. Diese Daten und weitere Informationen wurden dann an das Katasteramt übermittelt. Daher heißt die Flurkarte häufig auch Katasterkarte. Eine weitere Bezeichnung ist die Liegenschaftskarte.
Die Flurkarte stellt schlussendlich die amtliche Kartengrundlage des Grundbuches dar. Gleichzeitig ist es die Basis für eine gerechte Grundsteuerveranlagung.

Für Verkäufer oder Käufer lässt sich daraus nicht nur die Abgrenzung des Grundstücks, sondern auch weitere für das Kaufinteresse entscheidende Punkte ablesen. Neben dem Schnitt des Grundstücks können Sie zum Beispiel auch angrenzende Straßen, Eisenbahnlinien oder Gewässer erkennen. Bei der Finanzierung ist gerade für Banken das Vorlegen der Flurkarte wichtig. Denn diese prüfen, ob Größe und Zuordnung eindeutig sind.

Was sagt der Bebauungsplan über Pflichten und Rechte des Käufers aus?

Gerade beim Grundstückkauf, sollten Sie einen gründlichen Blick in den Bebauungsplan werfen. Nur so können Sie vermeiden, dass Ihrer eigenen Bauplanung ein Strich durch die Rechnung gemacht wird. Denn im Bebauungsplan ist festgelegt, wie eine Fläche bebaut werden soll. Darin werden die Baurechte der Grundstücke geklärt und beschrieben. Dabei gelten sechs verschiedene Grundstücksarten, die vorgeben, wie das Grundstück genutzt werden darf:

  • Ein-und Zweifamilienhäuser
  • Mietwohngrundstücke
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Geschäftsgrundstücke
  • gemischt genutzte Grundstücke
  • sonstige bebaute Grundstücke

Der Bebauungsplan gilt für jeweils einen bestimmten Teil des Gemeindegebietes. Für dieses Gebiet sieht er entsprechende Regelungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, örtliche Verkehrsflächen und Grünflächen vor. Neben dem zeichnerischen Teil enthält der Bebauungsplan Erklärungen und Begründungen, warum die jeweiligen Flächen so genutzt werden müssen. Folglich können Sie daraus ablesen, welche Nutzungsart, Geschossigkeit und Bebauungsdichte für Ihr Grundstück und Ihre Nachbarschaft vorgesehen ist. Einsehbar ist der Bebauungsplan in der Plankammer des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster. Zugänglich ist er für alle Interessenten.

Kompetente Hilfe beim Grundstück verkaufen und kaufen

Egal ob Sie planen ein Grundstück zu verkaufen oder ein Grundstück zu kaufen, die oben genannten Begrifflichkeiten sollten Sie unbedingt kennen. Auch wenn Ihr Grundstück schon länger im Familienbesitz ist, sollte der Bebauungsplan und die Flurkarte studiert und die aktuelle Entwicklung des Bodenrichtwerts verfolgt werden. Denn letztendlich stellen diese Werte den Dreh- und Angelpunkt für die Bewertung Ihres Grundstücks dar.

In allen Fällen hilft zusätzlich noch eine kompetente Einschätzung. Osnowski ist zertifizierter Immobiliensachverständiger. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns gleich unverbindlich an (0209 – 43079899) oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.