Der Energieausweis beim Hausverkauf ist Pflicht


Seit dem 1. Mai 2014 müssen Eigentümer den Energieausweis beim Hausverkauf vorlegen. Insbesondere bei der Bewertung eines Hauses spielt der Energieausweis eine Rolle. So können die laufenden Kosten vom Käufer besser bewertet und auch mögliche Überlegungen zur (energetischen) Sanierung gleich beim Hauskauf mit bedacht werden.

Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass für ein Haus?


Der Energieausweis gibt Käufern eines Hauses Informationen darüber, wie hoch der mutmaßliche Energieverbrauch der jeweiligen Immobilie ist. Unterschieden wird dabei zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis.

  • Der Bedarfsausweis wird anhand einer Analyse erstellt. Dabei beurteilt der Aussteller des Ausweises das Dach, die Wände, die Heizung, die Fenster usw. Anhand dieser Faktoren wird dann der theoretische Energiebedarf des Hauses errechnet. Er ist objektiver, da der Energieverbrauch unabhängig vom Verhalten des Bewohners festgestellt wird.
  • Der Verbrauchsausweis hingegen gibt den tatsächlichen Verbrauch eines Hauses an. Dazu wird der Durchschnittswert der verbrauchten Energie der letzten drei Jahre gebildet.

Was kostet der Energieausweis und wer bezahlt ihn?


Die Kosten des Energieausweis hängen zunächst einmal davon ab, welche Art des Energieausweises Sie benötigen. Selbstredend ist der Bedarfsausweis teurer, da er die Kosten für den Gutachter miteinschließt. Bei dem Verkauf eines Einfamilienhauses kostet dieser rund 300 bis 500 Euro. Der günstigere Verbrauchsausweis hingegen liegt bei etwa 50 bis 100 Euro. Für die Bestellung und die Kosten ist der Verkäufer des Hauses bzw. der Makler verantwortlich.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – welcher muss beim Hausverkauf vorgelegt werden?


In den meisten Fällen hat der Verkäufer die Wahl, welche Art des Energiepasses er beantragt. Wurde das Haus allerdings vor dem 1.11.1977 gebaut (hier gilt das Datum des Bauantrages) und hat weniger als 5 Wohnungen, ist der Bedarfsausweis verpflichtend. Sollten am Gebäude Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt worden sein, die nachweisen, dass es der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, reicht jedoch wiederum ein Verbrauchsausweis.

Ein Bedarfsausweis wird ebenfalls benötigt, wenn keine Daten zum Energieverbrauch der letzten drei Jahre vorliegen. Dies kann bei Neubauten oder nur kurz bewohnten Häusern der Fall sein.

Wer erstellt den Energieausweis beim Verkauf eines Hauses?


Hier muss zwischen Neu- und Bestandsbauten unterschieden werden. Bei Neubauten ist auf Landesebene geregelt, wer diesen ausstellt. Bei bestehenden Gebäuden sind eine Reihe von Personen berechtigt, den Energiepass auszustellen. Dazu zählen etwa Bauingenieure, Architekten oder staatlich geprüfte Techniker. Die vollständige Aufstellung kann der Energiesparverordnung (EnEV) unter § 21 – Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude – entnommen werden.

Kann man ein Haus ohne Energieausweis verkaufen?


Der Energieausweis ist seit 2014 beim Verkauf oder der Neuvermietung eines Hauses oder einer Wohnung Pflicht. Der Gesetzgeber sieht jedoch unter wenigen Umständen von der Vorlagepflicht eines Energiepasses ab. Dies betrifft zum einen sehr kleine Gebäude, die über weniger als 50 qm Nutzfläche verfügen. Altbauten, die unter Denkmalschutz stehen, benötigen ebenfalls keinen Energieausweis. Die Pflicht der Vorlage entfällt auch, wenn der Käufer gedenkt, das Haus abzureißen.

Der Energieausweis kann beträchtlichen Einfluss auf den Marktwert Ihrer Immobilie haben. Sollten Sie vorhaben, Ihre Immobilie zu verkaufen und wollen wissen, was diese wert ist, hilft Ihnen Osnwoski gerne weiter. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.