{"id":994,"date":"2019-04-23T07:11:41","date_gmt":"2019-04-23T07:11:41","guid":{"rendered":"https:\/\/osnowski.com\/?p=994"},"modified":"2019-05-15T12:03:02","modified_gmt":"2019-05-15T12:03:02","slug":"begrifflichkeiten-hauskauf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/osnowski.com\/begrifflichkeiten-hauskauf\/","title":{"rendered":"Begrifflichkeiten im Rahmen einer Hausbewertung"},"content":{"rendered":"

Gemeinschaftseigentum, Wirtschaftsplan und Instandhaltungsr\u00fccklage: Begrifflichkeiten im Rahmen einer Hausbewertung<\/h1>\n

Sie stehen kurz vor dem Verkauf oder Kauf einer Wohnung? Dann haben Sie die folgenden Begriffe bestimmt schon einmal geh\u00f6rt oder gelesen. Osnowski erkl\u00e4rt Ihnen hier im Blog, was sich dahinter genau verbirgt.<\/p>\n

\n <\/div>\n

Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum<\/h2>\n

Das Deutsche Wohneigentumsrecht unterscheidet zwischen Gemeinschaftseigentum<\/strong>, Sondereigentum<\/strong> sowie Eigentum eines Dritten.\n\nDas Gemeinschaftseigentum<\/span>umfasst dabei das Grundst\u00fcck, die Anlagen und die Infrastruktur, die keinem der anderen beiden Bereiche zugeteilt werden. Dies trifft beispielsweise auch auf Strom-, Wasser- und Gasanlagen zu. Diese werden von der Gemeinschaft genutzt und z\u00e4hlen somit zum Gemeinschaftseigentum.<\/span>\n\nDas Sondereigentum<\/span> beschreibt zum Beispiel das Recht an einer Wohnung oder einem Haus. Solange weder das Recht noch das Eigentum Dritter betroffen sind, kann ein Eigent\u00fcmer am Sondereigentum jegliche \u00c4nderung vornehmen. Sondereigentum dient nicht immer nur zu Wohnzwecken. Auch eine Garage kann zum Sondereigentum dazu gez\u00e4hlt werden. Gleiches gilt f\u00fcr Gesch\u00e4fts- oder Lagerr\u00e4ume.
\nDas Sondereigentum einer Wohnung umfasst unter anderem:<\/p>\n

  • Innenr\u00e4ume der Wohnung selbst<\/li>\n
  • Deckenverkleidung, Wandtapeten<\/li>\n
  • Fu\u00dfboden<\/li>\n
  • Innent\u00fcren<\/li>\n

    <\/span><\/br><\/p>\n

    Wirtschaftsplan der Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums<\/h2>\n\nMit dem Gemeinschaftseigentum in enger Verbindung steht der Wirtschaftsplan<\/strong><\/span>. Nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz muss eine Aufstellung aller erwarteten Einnahmen und Ausgaben f\u00fcr das kommende Kalenderjahr erstellt werden. Dieser Wirtschaftsplan dient als rechtliche Grundlage f\u00fcr die anfallenden Hausgeldzahlungen, die der Wohnungseigent\u00fcmer abzuleisten hat.
    \nAuch beim Verkauf bzw. Erwerb einer Immobilie kann ein Wirtschaftsplan mit in die Bewertung<\/a> einflie\u00dfen. Schlie\u00dflich will ein zuk\u00fcnftiger Haus- oder Wohnungsbesitzer den Kostenaufwand zur Unterhaltung der Immobilie einsch\u00e4tzen k\u00f6nnen.<\/span><\/p>\n

    Eigent\u00fcmerversammlung als zentrales Gremium<\/h2>\n\nDer Wirtschaftsplan wird unter anderem im Rahmen der Eigent\u00fcmerversammlung<\/strong><\/span> verabschiedet. Die Eigent\u00fcmerversammlung muss mindestens einmal im Jahr vom Verwalter einberufen werden. Hier entscheiden alle Wohnungseigent\u00fcmer im Mehrheitsbeschluss \u00fcber:<\/p>\n
  • Bestellung und Abberufung des Verwalters<\/li>\n
  • Wirtschaftsplan<\/li>\n
  • Sonderumlagen<\/li>\n
  • Entlastung des Verwalters<\/li>\n
  • Verwaltungsbeirat<\/li>\n
  • Modernisierung<\/a>, Sanierung<\/a> und andere bauliche Ma\u00dfnahmen<\/li>\n

    <\/span><\/p>\n

    Instandhaltungsr\u00fccklage zur Erhaltung des Marktwertes<\/h2>\n\nDie Instandhaltungsr\u00fccklage<\/strong><\/span> dient der Eigent\u00fcmergemeinschaft als finanzieller Puffer. Steht eine Sanierung an oder m\u00fcssen Sch\u00e4den ausgebessert werden wird auf diese R\u00fccklage zugegriffen. Insgesamt dient die Instandhaltungsr\u00fccklage als langfristige Investition in den Marktwert.<\/span>
    \nVerwaltet wird die Instandhaltungsr\u00fccklage vom Hausverwalter. \u00dcber die Ansparung und die H\u00f6he der jeweiligen R\u00fccklage entscheidet aber die Eigent\u00fcmergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss. Daf\u00fcr schl\u00e4gt der Verwalter aber entsprechende Rahmenbedingungen vor und achtet darauf, dass die Betr\u00e4ge von den Parteien rechtzeitig eingezahlt werden. Auch die Anlage des Betrags \u00fcbernimmt der Verwalter und sorgt daf\u00fcr, dass das Geld auch kurzfristig verf\u00fcgbar ist.<\/p>\n

    In Dokumenten kann auch die Rede von Instandhaltungsr\u00fcckstellung, Reparaturfonds, Erneuerungsfonds oder einfach nur R\u00fccklage die Rede sein. Gemeint ist immer die Instandhaltungsr\u00fccklage.<\/p>\n

    Teilungserkl\u00e4rung zur Aufteilung des Wohneigentums<\/h2>\n\nSollen Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus einzeln verkauft werden, muss die Eigentumsfrage geregelt werden. Dies geschieht in der Teilungserkl\u00e4rung<\/strong><\/span>. Diese regelt gegen\u00fcber dem Grundbuchamt die Aufteilung des Grundst\u00fccks in Miteigentumsanteile. Auch das Sondereigentum, das sich an Wohnungen oder nicht zu Wohnzwecken gedachten R\u00e4umen gebunden ist, wird darin geregelt.<\/span>
    \nDie Teilungserkl\u00e4rung regelt neben der Aufteilung auch die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigent\u00fcmer. Er besteht aus:<\/p>\n
  • Aufteilungsplan: Daraus ergibt sich die Aufteilung des Geb\u00e4udes, die Lage und die Gr\u00f6\u00dfe der einzelnen Teile. Die Anteile sind in Tausendstel angegeben. Ein Anteil im Plan von 87\/1.000stel w\u00fcrde beispielsweise einer Quadratmeterzahl von 87 oder 8,7% der Gesamtfl\u00e4che entsprechen.<\/li>\n
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung: Diese setzt fest, dass die einzelnen Einheiten abgeschlossen, also unabh\u00e4ngig voneinander, genutzt werden k\u00f6nnen.<\/li>\n
  • Gemeinschaftsordnung: legt die Rechte und Pflichten der Miteigent\u00fcmer untereinander fest. Hierin kann, muss aber nicht, eine Hausordnung enthalten sein.<\/li>\n

    Ohne Teilungserkl\u00e4rung k\u00f6nnen keine einzelnen Grundb\u00fccher erstellt werden. Sowohl die Grundb\u00fccher als auch die Teilungserkl\u00e4rung m\u00fcssen notariell beglaubigt werden. Mit dieser Beglaubigung k\u00f6nnen die Wohnungen einzeln verkauft werden. Der K\u00e4ufer hat meistens keinen Einfluss auf die Teilungserkl\u00e4rung, da diese vor dem Verkauf festgeschrieben wird.\n<\/p><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

    Gemeinschaftseigentum, Wirtschaftsplan und Instandhaltungsr\u00fccklage: Begrifflichkeiten im Rahmen einer Hausbewertung Sie stehen kurz vor dem Verkauf oder Kauf einer Wohnung? Dann haben Sie die folgenden Begriffe bestimmt schon einmal geh\u00f6rt oder gelesen. Osnowski erkl\u00e4rt Ihnen hier im Blog, was sich dahinter genau verbirgt. Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum Das Deutsche Wohneigentumsrecht unterscheidet zwischen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum sowie Eigentum eines […]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":1009,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/osnowski.com\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/994"}],"collection":[{"href":"https:\/\/osnowski.com\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/osnowski.com\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/osnowski.com\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/osnowski.com\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=994"}],"version-history":[{"count":14,"href":"https:\/\/osnowski.com\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/994\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1008,"href":"https:\/\/osnowski.com\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/994\/revisions\/1008"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/osnowski.com\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1009"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/osnowski.com\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=994"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/osnowski.com\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=994"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/osnowski.com\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=994"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}