{"id":1310,"date":"2022-04-20T11:32:44","date_gmt":"2022-04-20T11:32:44","guid":{"rendered":"https:\/\/osnowski.com\/?p=1310"},"modified":"2022-05-05T14:26:46","modified_gmt":"2022-05-05T14:26:46","slug":"mietpreisbremse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/osnowski.com\/mietpreisbremse\/","title":{"rendered":"Mietpreisbremse: So funktioniert sie"},"content":{"rendered":"

Mietpreisbremse: So funktioniert sie<\/h1>\n

Knapp 50 Prozent aller Deutschen wohnen zur Miete. Doch Wohnraum wird immer knapper und dementsprechend steigen die Mietpreise, vor allem in Ballungsgebieten, rasant. Um dem entgegenzuwirken, wurde zum 01. Juni 2015 die Mietpreisbremse eingef\u00fchrt. Zum 01. Januar 2019 wurde sie nachgebessert und zum 01. April 2020 sogar noch versch\u00e4rft. Was die Mietpreisbremse ist und was sowohl Mieter als auch Vermieter beachten m\u00fcssen, erkl\u00e4ren wir Ihnen hier.<\/p>\n

Mietpreisbremse: Was regelt sie?<\/h2>\n

Die Mietpreisbremse<\/strong> regelt, dass die Mieten in Ballungsr\u00e4umen nicht mehr ungedeckelt erh\u00f6ht werden d\u00fcrfen. Denn teilweise lagen die Erh\u00f6hungen der Kaltmieten bei bis zu 45 Prozent. Durch die Mietpreisbremse d\u00fcrfen Bestandswohnungen in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nur noch 10 Prozent \u00fcber der orts\u00fcblichen Vergleichsmiete liegen.<\/p>\n

Um zu wissen, wie hoch diese orts\u00fcbliche Vergleichsmiete ist, muss ein einfacher oder qualifizierter Mietspiegel zu Rate gezogen werden. In gr\u00f6\u00dferen St\u00e4dten und Gemeinden wird dieser beim zust\u00e4ndigen Amt erstellt und kann sowohl von Mietern als auch von Vermietern angefordert werden. Der Mietpreis bezieht sich in diesem Mietspiegel auf die Miete pro Quadratmeter. Unterschieden wird dabei zwischen dem einfachen Mietspiegel, der anhand von Marktsch\u00e4tzungen durch Experten erstellt wird und dem qualifizierten Mietspiegel, der wissenschaftlichen Anforderungen unterliegt. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung z\u00e4hlt nur letzterer.<\/p>\n

Mietpreisbremse: Wo gilt sie?<\/h2>\n

Die Mietpreisbremse wurde eingef\u00fchrt, um die Situation in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu entspannen. Welche St\u00e4dte und Gemeinden zu diesen Gebieten z\u00e4hlen, legen die Bundesl\u00e4nder selbst fest. Daf\u00fcr sind die vier Indikatoren Bev\u00f6lkerungswachstum, Leerstandsquote, Mietentwicklung und Mietbelastung ausschlaggebend.<\/p>\n

Die Bundesl\u00e4nder regeln die Mietpreisbremse sehr unterschiedlich und nicht jedes macht davon Gebrauch. Ob die Mietpreisbremse in Ihrem Bundesland \u00fcberhaupt gilt, sollten Sie daher online nachsehen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise, galt sie seit Juli 2015 in 22 Kommunen. Jedoch hat das Amtsgericht K\u00f6ln im Februar 2019 festgestellt, dass es hier an einer ausreichenden Begr\u00fcndung mangelt. Der momentane Stand ist also, dass die Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen nicht gilt.<\/p>\n

Gibt es Ausnahmen bei der Mietpreisbremse?<\/h2>\n

In St\u00e4dten und Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse gilt, gibt es bestimmte Ausnahmeregelungen, nach denen Vermieter die Mieten auch um mehr als 10 Prozent erh\u00f6hen k\u00f6nnen.<\/p>\n

Die erste Ausnahme stellt die Vermietung von Neubauten dar. Hier kann die Miete ohne jegliche Einschr\u00e4nkungen festgelegt werden. Der Hintergrund ist, dass Investoren nicht davon abgehalten werden sollen, neuen Wohnraum zu schaffen.<\/p>\n

Weiterhin von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Wohnungen, die in den letzten drei Jahren vor dem Neubezug modernisiert wurden oder die nach einer umfassenden Modernisierung<\/a> zum ersten Mal neu bezogen werden.<\/p>\n

Die letzte Ausnahme tritt dann ein, wenn die Miete des Vormieters bereits mehr als 10 Prozent \u00fcber der orts\u00fcblichen Vergleichsmiete lag. Der Vermieter kann sich in diesem Fall auf den Bestandsschutz berufen und darf weiterhin die h\u00f6here Miete verlangen.<\/p>\n

Wer als Vermieter von einer der Ausnahmeregelungen Gebrauch machen m\u00f6chte, der muss dies seinem neuen Mieter schriftlich mitteilen. Tut er das nicht, kann der Mieter die zu hohe Miete r\u00fcgen und es kann passieren, dass der Vermieter die zu viel gezahlte Miete zur\u00fcckzahlen muss. Zun\u00e4chst galt dies ab dem Zeitpunkt der R\u00fcge, durch die Versch\u00e4rfungen der Mietpreisbremse im April 2020 jedoch auch r\u00fcckwirkend f\u00fcr bis zu zweieinhalb Jahre.<\/p>\n

Gilt die Mietpreisbremse auch f\u00fcr bestehende Mietverh\u00e4ltnisse?<\/h2>\n

Die Mietpreisbremse deckelt ausschlie\u00dflich die Mietpreise bei Neuvermietungen. Damit die Preise bei bestehenden Mietverh\u00e4ltnissen nicht ungedeckelt steigen k\u00f6nnen, existiert die sogenannte Kappungsgrenze. Diese regelt, dass die Miete f\u00fcr ein Mietobjekt innerhalb von drei Jahren um h\u00f6chstens 20 Prozent steigen darf. In Gebieten, in denen Wohnungsmangel herrscht, kann die Kappungsgrenze sogar auf 15 Prozent gesenkt werden.<\/p>\n

Wie wurde die Mietpreisbremse angepasst bzw. versch\u00e4rft?<\/h2>\n

Die Anpassung der Mietpreisbremse zum 01. Januar 2019 verpflichtet Vermieter dazu, dass sie unaufgefordert offenlegen m\u00fcssen, welche Miete sie im letzten Jahr vor der Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses mit dem Vormieter verlangt haben. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die neue Miete mehr als 10 Prozent \u00fcber der orts\u00fcblichen Vergleichsmiete liegt. Weiterhin wurde hier die oben genannte Regelung eingef\u00fchrt, dass der Vermieter, der von einer Ausnahmeregelung Gebrauch macht, den Mieter schriftlich informieren muss.<\/p>\n

Seit April 2020 m\u00fcssen Mieten, die trotz geltender Mietpreisbremse zu hoch angesetzt waren, auch r\u00fcckwirkend f\u00fcr bis zu zweieinhalb Jahre zur\u00fcckgezahlt werden. Weiterhin wird die orts\u00fcbliche Vergleichsmiete nicht mehr anhand der letzten vier, sondern der letzten sechs Jahre berechnet.<\/p>\n

Haben Sie noch Fragen zur Mietpreisbremse oder unseren Leistungen? Vereinbaren Sie dazu gerne einen individuellen Beratungstermin<\/a> mit uns. Kontaktieren Sie uns hierf\u00fcr telefonisch unter (+49) 209 \u2013 43079899<\/a> oder per Mail an info@osnowski.com<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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