{"id":1195,"date":"2020-10-05T10:42:42","date_gmt":"2020-10-05T10:42:42","guid":{"rendered":"https:\/\/osnowski.com\/?p=1195"},"modified":"2021-02-03T12:19:42","modified_gmt":"2021-02-03T12:19:42","slug":"energieausweis-hausverkauf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/osnowski.com\/energieausweis-hausverkauf\/","title":{"rendered":"Hausverkauf und Energieausweis – das sollten Sie wissen"},"content":{"rendered":"

Der Energieausweis beim Hausverkauf ist Pflicht<\/H1>
\nSeit dem 1. Mai 2014 m\u00fcssen Eigent\u00fcmer den Energieausweis beim Hausverkauf<\/strong> vorlegen. Insbesondere bei der Bewertung eines Hauses<\/a> spielt der Energieausweis eine Rolle. So k\u00f6nnen die laufenden Kosten vom K\u00e4ufer besser bewertet und auch m\u00f6gliche \u00dcberlegungen zur (energetischen) Sanierung <\/a>gleich beim Hauskauf mit bedacht werden. <\/p>\n

Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass f\u00fcr ein Haus?<\/H2>
\nDer Energieausweis <\/strong>gibt K\u00e4ufern eines Hauses Informationen dar\u00fcber, wie hoch der mutma\u00dfliche Energieverbrauch der jeweiligen Immobilie ist. Unterschieden wird dabei zwischen dem Bedarfsausweis <\/strong>und dem Verbrauchsausweis<\/strong>. <\/p>\n