{"id":1190,"date":"2020-09-03T09:31:30","date_gmt":"2020-09-03T09:31:30","guid":{"rendered":"https:\/\/osnowski.com\/?p=1190"},"modified":"2021-02-03T11:59:45","modified_gmt":"2021-02-03T11:59:45","slug":"spekulationssteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/osnowski.com\/spekulationssteuer\/","title":{"rendered":"Spekulationssteuer bei Immobilien \u2013 Wann lohnt sich der Verkauf?"},"content":{"rendered":"

Spekulationssteuer bei Immobilien \u2013 Was gilt es zu beachten?<\/H1><\/p>\n

Sollten Sie vorhaben, ein Haus oder eine Wohnung bereits zehn Jahre nach Erwerb wieder zu verkaufen, f\u00e4llt f\u00fcr die Immobilie Spekulationssteuer <\/strong>an. Streng genommen gibt es diesen Begriff jedoch nicht. Vielmehr bezeichnet er umgangssprachlich die \u201eEinkommenssteuer auf Verkaufsgewinn aus privaten Gesch\u00e4ften\u201c. Denn Gewinne aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften sind unter Umst\u00e4nden einkommensteuerpflichtig. Dies schlie\u00dft auch Immobilien mit ein, f\u00fcr die jedoch einige Besonderheiten gelten, wie etwa eine Spekulationsfrist <\/strong>von 10 Jahren.<\/p>\n

Sie beabsichtigen Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu verkaufen? In diesem Fall sollten Sie auf einen zertifizierten Immobiliengutachter<\/a> vertrauen. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter. <\/p>\n

Wann wird die Spekulationssteuer bei Immobilien f\u00e4llig?<\/H2>
\nHat der Gesetzgeber Grund zur Annahme, dass bei dem Verkauf der wirtschaftliche Gewinn im Vordergrund steht, wird eine Steuerzahlung f\u00e4llig. Die Spekulationsfrist gilt f\u00fcr die ersten zehn Jahre nach dem Kauf. Verkaufen Sie also vor dieser Frist, m\u00fcssen Sie Steuern entrichten. Eine Ausnahme besteht jedoch bei einer Eigennutzung. <\/p>\n

Die Spekulationsfrist gilt n\u00e4mlich nicht, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnt haben. D.h. wenn Sie die Immobilie zwischen dem Datum der Anschaffung und dem des Verkaufs ausschlie\u00dflich selbst genutzt haben, entf\u00e4llt die Frist. Die Steuer wird ebenfalls nicht f\u00e4llig, wenn Sie die Immobilie mindestens drei Jahre bewohnt haben. In diesem Fall kann diese sogar zuvor vermietet gewesen sein. <\/p>\n

Wie hoch ist die Spekulationssteuer? <\/H2>
\nPauschale Angeben sind hier nicht m\u00f6glich. Denn die H\u00f6he der Spekulationssteuer richtet sich nach Ihrem pers\u00f6nlichen Einkommenssteuersatz sowie nach dem Gewinn aus dem Verkauf. Einige Posten k\u00f6nnen Sie jedoch, f\u00fcr den Fall, dass Sie Spekulationssteuer entrichten m\u00fcssen, geltend machen: <\/p>\n