{"id":1106,"date":"2020-04-03T14:03:29","date_gmt":"2020-04-03T14:03:29","guid":{"rendered":"https:\/\/osnowski.com\/?p=1106"},"modified":"2020-10-19T09:32:54","modified_gmt":"2020-10-19T09:32:54","slug":"baunutzungsverordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/osnowski.com\/baunutzungsverordnung\/","title":{"rendered":"Baunutzungsverordnung"},"content":{"rendered":"

Baunutzungsverordnung: Wie darf ein Grundst\u00fcck bebaut werden?<\/H1><\/p>\n

Sie haben ein Grundst\u00fcck ins Auge gefasst und wollen sich nun an die Planung Ihrer Traumimmobilie machen? Was dabei erlaubt und untersagt ist, k\u00f6nnen Sie der Baunutzungsverordnung entnehmen. Osnowski <\/a>kl\u00e4rt Sie dar\u00fcber auf, was dort geregelt ist. <\/p>\n

Was regelt die Baunutzungsverordnung (BauNVO)?<\/H2><\/p>\n

Die Baunutzungsverordnung regelt unter anderem das Ma\u00df der baulichen Nutzung<\/strong> eines Grundst\u00fccks, die Bauweise sowie den Anteil der Grundst\u00fccksfl\u00e4che, die \u00fcberbaut werden darf. Ferner gibt sie Auskunft \u00fcber folgende Vorgaben: <\/p>\n

\u25cf\tdie H\u00f6he der Geb\u00e4ude
\n\u25cf\tdie Nutzungsarten des Grundst\u00fccks
\n\u25cf\tdie Baugrenzen sowie die Bebauungstiefe
\n\u25cf\tdie Geschossfl\u00e4chenzahl in Abh\u00e4ngigkeit zur Grundst\u00fccksgr\u00f6\u00dfe
\n\u25cf\tdie maximale Baumasse eines Geb\u00e4udes in
Gewerbe- und Industriegebieten<\/a>
\n\u25cf\tinwiefern Garagen, Stellpl\u00e4tze oder Gemeinschaftsanlagen erlaubt sind
\n\u25cf\tob eine offene oder geschlossene Bauweise zum Tragen kommt<\/p>\n

Die jeweiligen Festlegungen h\u00e4ngen dabei von der Art der baulichen Nutzung<\/strong> des Grundst\u00fccks ab. Diese besagt, welche Auflagen f\u00fcr ein bestimmtes Gebiet einzuhalten sind. So gelten etwa f\u00fcr Dorfgebiete, urbane Gebiete oder allgemeine Wohngebiete jeweils individuelle Vorschriften. Diese Gebietstypen werden \u00fcberdies in der BauNVO genau definiert.<\/p>\n

Das Ma\u00df der baulichen Nutzung<\/H2>
\nEin wichtiger Punkt ist das Ma\u00df der baulichen Nutzung, welches im zweiten Abschnitt der BauNVO festgelegt wird. Darunter versteht man unter anderem jene Vorgaben, an die man sich bei der Gestaltung der Immobilie selbst zu halten hat. Dazu z\u00e4hlen etwa die Bauh\u00f6he, die Anzahl der Geschosse oder Nebenanlagen. <\/p>\n

Die BauNVO gibt dabei den Rahmen vor, den es bei der Erstellung des jeweiligen Bebauungsplanes, etwa durch eine Gemeinde, einzuhalten gilt.<\/p>\n

Werfen Sie einen Blick in den Bebauungsplan<\/H2>
\nBei der Planung der Wunschimmobilie muss also zun\u00e4chst einmal gekl\u00e4rt werden, was nach dem jeweiligen Bebauungsplan zul\u00e4ssig ist. Schlie\u00dflich wollen Sie wissen, ob ein bestimmtes Grundst\u00fcck f\u00fcr Ihre Immobilie infrage kommt. Im Bebauungsplan <\/strong>finden Sie unter anderem die in der BauNVO festgelegte Art der baulichen Nutzung<\/strong>. Des Weiteren finden sich hier weitere Details wie zum Beispiel die zul\u00e4ssige Dachform oder Fassadenfarbe.<\/p>\n

Zugegebenerma\u00dfen wirkt der Bebauungsplan auf den ersten Blick etwas unverst\u00e4ndlich, es kann daher Sinn machen, einen Experten zurate zu ziehen. Osnowski hilft Ihnen gerne dabei. Kontaktieren Sie uns!<\/a><\/p>\n

Die BauNVO ist nicht nur mit Pflichten verbunden, sondern sichert auch Rechte<\/H2>
\nSicherlich gehen mit der Baunutzungsverordnung einige Einschr\u00e4nkungen einher. Auf der anderen Seite gilt es allerdings auch zu bedenken, dass BauNVO auch die Rechte der Gemeinschaft und insbesondere Ihre Rechte st\u00e4rkt. So sichert sie Ihnen beim Erwerb eines Grundst\u00fccks etwa zu, dass auf dem Nachbargrundst\u00fcck keine Fabrik errichtet wird. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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