{"id":1106,"date":"2020-04-03T14:03:29","date_gmt":"2020-04-03T14:03:29","guid":{"rendered":"https:\/\/osnowski.com\/?p=1106"},"modified":"2020-10-19T09:32:54","modified_gmt":"2020-10-19T09:32:54","slug":"baunutzungsverordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/osnowski.com\/baunutzungsverordnung\/","title":{"rendered":"Baunutzungsverordnung"},"content":{"rendered":"
Sie haben ein Grundst\u00fcck ins Auge gefasst und wollen sich nun an die Planung Ihrer Traumimmobilie machen? Was dabei erlaubt und untersagt ist, k\u00f6nnen Sie der Baunutzungsverordnung entnehmen. Osnowski <\/a>kl\u00e4rt Sie dar\u00fcber auf, was dort geregelt ist. <\/p>\n Die Baunutzungsverordnung regelt unter anderem das Ma\u00df der baulichen Nutzung<\/strong> eines Grundst\u00fccks, die Bauweise sowie den Anteil der Grundst\u00fccksfl\u00e4che, die \u00fcberbaut werden darf. Ferner gibt sie Auskunft \u00fcber folgende Vorgaben: <\/p>\n \u25cf\tdie H\u00f6he der Geb\u00e4ude Die jeweiligen Festlegungen h\u00e4ngen dabei von der Art der baulichen Nutzung<\/strong> des Grundst\u00fccks ab. Diese besagt, welche Auflagen f\u00fcr ein bestimmtes Gebiet einzuhalten sind. So gelten etwa f\u00fcr Dorfgebiete, urbane Gebiete oder allgemeine Wohngebiete jeweils individuelle Vorschriften. Diese Gebietstypen werden \u00fcberdies in der BauNVO genau definiert.<\/p>\n Die BauNVO gibt dabei den Rahmen vor, den es bei der Erstellung des jeweiligen Bebauungsplanes, etwa durch eine Gemeinde, einzuhalten gilt.<\/p>\nWas regelt die Baunutzungsverordnung (BauNVO)?<\/H2><\/p>\n
\n\u25cf\tdie Nutzungsarten des Grundst\u00fccks
\n\u25cf\tdie Baugrenzen sowie die Bebauungstiefe
\n\u25cf\tdie Geschossfl\u00e4chenzahl in Abh\u00e4ngigkeit zur Grundst\u00fccksgr\u00f6\u00dfe
\n\u25cf\tdie maximale Baumasse eines Geb\u00e4udes in Gewerbe- und Industriegebieten<\/a>
\n\u25cf\tinwiefern Garagen, Stellpl\u00e4tze oder Gemeinschaftsanlagen erlaubt sind
\n\u25cf\tob eine offene oder geschlossene Bauweise zum Tragen kommt<\/p>\nDas Ma\u00df der baulichen Nutzung<\/H2>
\nEin wichtiger Punkt ist das Ma\u00df der baulichen Nutzung, welches im zweiten Abschnitt der BauNVO festgelegt wird. Darunter versteht man unter anderem jene Vorgaben, an die man sich bei der Gestaltung der Immobilie selbst zu halten hat. Dazu z\u00e4hlen etwa die Bauh\u00f6he, die Anzahl der Geschosse oder Nebenanlagen. <\/p>\nWerfen Sie einen Blick in den Bebauungsplan<\/H2>
\nBei der Planung der Wunschimmobilie muss also zun\u00e4chst einmal gekl\u00e4rt werden, was nach dem jeweiligen Bebauungsplan zul\u00e4ssig ist. Schlie\u00dflich wollen Sie wissen, ob ein bestimmtes Grundst\u00fcck f\u00fcr Ihre Immobilie infrage kommt. Im Bebauungsplan <\/strong>finden Sie unter anderem die in der BauNVO festgelegte Art der baulichen Nutzung<\/strong>. Des Weiteren finden sich hier weitere Details wie zum Beispiel die zul\u00e4ssige Dachform oder Fassadenfarbe.<\/p>\n