{"id":1022,"date":"2019-06-28T12:01:53","date_gmt":"2019-06-28T12:01:53","guid":{"rendered":"https:\/\/osnowski.com\/?p=1022"},"modified":"2020-10-19T10:42:22","modified_gmt":"2020-10-19T10:42:22","slug":"checkliste-immobilienbewertung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/osnowski.com\/checkliste-immobilienbewertung\/","title":{"rendered":"Checkliste Immobilienbewertung: Welche Unterlagen sind notwendig?"},"content":{"rendered":"

Checkliste Immobilienbewertung: Welche Unterlagen sind notwendig?<\/h1>\n

Um eine Immobilie objektiv bewerten<\/a> zu k\u00f6nnen, ber\u00fccksichtigt ein sachverst\u00e4ndiger Immobiliengutachter<\/a> entsprechende Eigenschaften der Immobilien. Ihren zertifizierten Gutachter k\u00f6nnen Sie als Hausbesitzer jedoch unterst\u00fctzen, indem Sie entsprechende Unterlagen vorbereiten. Welche Unterlagen notwendig sind, lesen Sie hier in unserer Checkliste zur Immobilienbewertung<\/strong>.<\/p>\n

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten<\/h2>\n

Da eine Immobilienbewertung auf verschiedenen Unterlagen basiert, sind folgende wichtige Unterlagen unabdingbar.<\/p>\n

Aktueller Grundbuchauszug<\/h3>\n

Der Grundbuchauszug enth\u00e4lt wichtige Informationen \u00fcber das Grundst\u00fcck. Dazu z\u00e4hlen die Eigentumsverh\u00e4ltnisse, das Nie\u00dfbrauchrecht, die Grundschulden und ggf. Informationen zu Hypotheken. Letzteres ist in Abteilung 3 zu finden, diese ist f\u00fcr ein Gutachter allerdings weniger interessant. F\u00fcr die Bewertung der Immobilie liegt der Fokus vor allem auf der Abteilung 2. Hierin sind eben die aufgez\u00e4hlten Anspr\u00fcche Dritter aufgef\u00fchrt. F\u00fcr die Immobilienbewertung sollte der Grundbuchauszug nicht \u00e4lter als drei Monate sein. Erh\u00e4ltlich ist eine Grundbuchauszug beim Grundbuchamt.<\/p>\n

Auszug aus der Flurkarte<\/h3>\n

Aus der Flurkarte<\/a> ist die Gr\u00f6\u00dfe und Lage des Grundst\u00fccks ablesbar. Auch diese sollte nicht \u00e4lter als drei Monate sein. Erh\u00e4ltlich ist diese beim Katasteramt.<\/p>\n

Bauzeichnungen der Immobilie<\/h3>\n

Eine Bauzeichnung ist eine technische Zeichnung, die im Rahmen des Immobilienbaus geometrische und statische Informationen f\u00fcr die Bauausf\u00fchrung enth\u00e4lt. Sie zeigt vor allem die r\u00e4umlichen Ausma\u00dfe und Materialien. Neben den Grundrissen sind auch Schnittzeichnungen beinhaltet. Dadurch k\u00f6nnen hieraus R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Anzahl und Art der Zimmer, die Raumteilung und Gr\u00f6\u00dfe der R\u00e4ume gezogen werden. Wichtig ist, dass die Bauzeichnungen auch sp\u00e4tere An- und Umbauten beinhalten.<\/p>\n

Auszug aus dem Baulastenverzeichnis<\/h3>\n

Ein Baulastenverzeichnis wird in den meisten Bundesl\u00e4ndern in Deutschland gef\u00fchrt. Ausnahme ist Bayern, hier sind entsprechende Informationen aus dem Grundbuch zu entnehmen. Das Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss \u00fcber \u00f6ffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundst\u00fcckeigent\u00fcmers gegen\u00fcber der Baubeh\u00f6rde. Immobilieneigent\u00fcmer k\u00f6nnen das Verzeichnis im Bauordnungsamt beantragen.<\/p>\n

Die Wohnfl\u00e4chenberechnung<\/h3>\n

Nat\u00fcrlich kann eine Immobilie nur dann im Wert gesch\u00e4tzt werden, wenn klar ist, wie gro\u00df die entsprechende Wohnfl\u00e4che ist. Bei der Wohnfl\u00e4chenberechnung<\/a> m\u00fcssen wiederum entsprechende Kriterien ber\u00fccksichtigt werden. Sollte keine Berechnung vorliegen, kann der Immobiliengutachter behilflich sein.<\/p>\n

Modernisierungsnachweise<\/h3>\n

Wurde die zu sch\u00e4tzende Immobilie nachtr\u00e4glich modernisiert oder eine Bausanierung <\/a>durchgef\u00fchrt, sollten entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Dies betrifft beispielsweise den Einbau von modernen Fenstern, \u00f6konomisch effizienten Heizanlangen oder nachtr\u00e4glich angebrachter Dach- oder W\u00e4rmed\u00e4mmung.<\/p>\n

Zus\u00e4tzliche Unterlagen<\/h3>\n

Bei Eigentumswohnungen kommen zus\u00e4tzlich zu den anderen Unterlagen noch der Aufteilungsplan, Abrechnung der Nebenkosten sowie Protokolle der letzten drei Eigent\u00fcmerversammlungen hinzu. Liegt ein Erbbaurecht vor, sollten der Erbbaurechtsvertrag sowie der Nachweis des aktuellen Erbbauzinses vorliegen. Bei Objekten unter Denkmalschutz ist eine Kopie des Denkmalschutzbescheids notwendig. Bei Mietobjekten k\u00f6nnen die Mietvertr\u00e4ge und die Aufstellung der Nettokaltmieten mit in die Immobilienbewertung einbezogen werden.<\/p>\n

Zusammenfassende Checkliste zur Immobilienbewertung<\/h2>\n

Hier finden Sie nochmals alle ben\u00f6tigten Unterlagen in der als Checkliste f\u00fcr die
\nImmobilienbewertung:<\/p>\n