Immobilienbewertung vom zertifizierten Gutachter vor Ort

Im Internet gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten seine Immobilie selbst zu bewerten. Die Anbieter einer Online-Immobilienbewertung versprechen kostengünstige und schnelle Ergebnisse.
Eine Immobilienbewertung, die im Internet vom Besitzer selbst durchgeführt wurde, kann ein erstes Gefühl vermitteln, wie viel die eigene Immobilie wert ist. Ein Gutachten vom Sachverständigen vor Ort kann es jedoch nicht ersetzen.
Die Online-Wertermittlung hält als Verhandlungsgrundlage mit Käufern, Maklern, Banken oder Versicherungen kaum stand. Hier ist ein professionelles Gutachten, ausgestellt von einem zertifizierten Sachverständigen, gefragt.

Vorteile eines Immobiliengutachten vor Ort im Gegensatz zu einer Online-Bewertung

Die Online-Immobilienbewertung ist ein automatisch erstelltes Dokument. Es basiert auf den Eingaben des Nutzers hinsichtlich Wohnumgebung, Ausstattung der Immobilie und Modernisierungsgrad. Diese Angaben stellen für einen Laien, wie es viele Eigentümer sind, bereits eine größere Hürde dar. Das Ergebnis dieser Online-Bewertung beruht deshalb meist auf dem Leitsatz ‚Nach bestem Wissen und Gewissen‘.
Viele Eigentümer scheuen die vermeintlich hohen Kosten eines professionellen Gutachtens vor Ort. Doch auch bei Anbietern von Online-Bewertungen kommen versteckte Kosten auf den Eigentümer zu.
Ein Online-Immobilienbewertungsverfahren ist zudem nicht gerichtsfest. Bei gerichtlichen Streitigkeiten oder auf Anfrage einer amtlichen Behörde sind nur Immobiliengutachten vom Sachverständigen vorzeigbar.

Wofür benötigt man ein professionelles Immobiliengutachten?

Nicht nur beim Verkauf einer Immobilie ist es wichtig, den realen Marktwert einer Immobilie zu kennen. Auch in gerichtlichen Verhandlungen ist eine Immobilienbewertung häufig Grundlage für eine Einigung. Insbesondere in folgenden Fällen, reicht ein selbsterstelltes Online-Gutachten nicht aus:

  • Erbschaftsstreitigkeiten: Bei Uneinigkeit einer Erbengemeinschaft muss der Immobilienwert gerichtsfest ermittelt werden.
  • Erbschaftsangelegenheiten: Hier dient das Gutachten als gerechte Aufteilung der Immobilie unter den Erben.
  • Erbschaftssteuer: Wenn vom Finanzamt möglicherweise die Erbschaftssteuer zu hoch angesetzt wird, kann auch hier ein Gutachten helfen.
  • Schenkungssteuer: Auch bei Streitigkeiten über die erhobene Steuer bei einer Schenkung kann wiederum ein Immobiliengutachter weiterhelfen.
  • Scheidung mit Rechtsstreit: Im Falle einer Scheidung, die keine gütliche Einigung mit sich bringt, muss ein Gutachten über die Vermögensaufteilung entscheiden.
  • Scheidung ohne Rechtsstreit: Wenn sich die Scheidungsparteien einig sind, steht es den Ehepartnern natürlich frei ein Immobiliengutachten hinzuzuziehen. Doch die Entscheidung der Gütertrennung kann durch eine Immobilienbewertung erleichtert werden.
  • Zwangsversteigerung: Wenn eine Zwangsversteigerung droht, muss beim Finanzamt ein Gutachten hinterlegt werden. Dadurch können sich interessierte Bieter vorab über die Immobilie erkundigen.
  • Betriebsauflösung: Steht eine Auflösung eines Betriebes an, in dem eine Immobilie mitberücksichtigt wird, muss der Wert entsprechend an das Finanzamt gemeldet werden.
  • Versicherungsfälle: Sollen bei einem Schadensfall entsprechende Ansprüche bei der Versicherung geltend gemacht werden, muss auch hier ein Gutachten der Immobilie eingereicht werden.
  • Baufinanzierung: Für die Einschätzung der Bonität eines Kunden, nutzen Banken Gutachten von Immobilien, die sich bereits im Besitz des Kreditnehmers befinden. Dieses Wertgutachten wird dann entsprechend auf das Gesamtvermögen angerechnet.
  • Gutachter ist nicht gleich Gutachter: Zertifizierten Immobiliensachverständigen bevorzugen!

    In Deutschland ist die Bezeichnung des Gutachters nicht geschützt. Schützen Sie sich unbedingt vor Sachverständigen ohne entsprechendes Know-How. Vertrauenswürdige Sachverständige sind zum Beispiel öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die auch gerichtsfeste Gutachten ausstellen können.
    Im Zuge der Zertifizierungsmöglichkeiten nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 sind auch zertifizierte Sachverständige Anlaufstelle für gerichtsfeste Immobiliengutachten. Derzeit werden rund die Hälfte aller vom Gericht angeordneter Immobilienbewerter an private zertifizierte Sachverständige vergeben. Dies wurde durch die öffentliche Diskussion ausgelöst, dass die Unterschiede zwischen Gutachten von öffentlich bestellten Sachverständigen zu groß seien. Aufgrund der Zertifizierung auf Basis der Norm sind solche Abweichungen durch private zertifizierte Sachverständige nahezu ausgeschlossen.
    Sie benötigen ein gerichtsfestes Immobiliengutachten? Dann ist OSNOWSKI der richtige Ansprechpartner. Neben der Qualifizierung der einzelnen Mitarbeiter nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist auch der Betrieb selbst im Bereich des Qualitätsmanagements nach ISO 9001 ausgezeichnet. Schreiben Sie uns online über unser Kontaktformular oder rufen Sie an unter (+49) 209 – 43079899.