Grundbuchauszug – alles Wissenswerte zum Grundbuch

Beim Verkaufen oder Kaufen von Immobilien wird früher oder später ein Grundbuchauszug benötigt. Was sich hinter einem Grundbuchauszug verbirgt und wie und wo Sie diesen beantragen können, erklärt Osnowski Ihnen hier im Blogartikel.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält alle wichtigen Informationen zu den Eigentumsverhältnissen, zu Nießbrauchrechten, Grundschulden, Hypotheken oder anderen Grundpfandrechten. Er ist im Ganzen also eine vollständige Abschrift aller Grundbucheintragungen.

Im Rahmen eines Immobilienverkaufs wird er benötigt, um gegenüber Käufer und Notar beweisen zu können, dass der Verkäufer wirklich Eigentümer der Immobilie ist.

Was steht alles in einem Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug besteht aus 5 Teilen:

  • Deckblatt mit Namen des Amtsgerichts, Bezirk sowie Nummer des Grundbuchblatts.
  • Bestandsverzeichnis als eine Art Inhaltsverzeichnis, in dem sämtliche Grundstücke einer bestimmten Region aufgelistet sind inklusive Lagebezeichnung, Flurstück, Größe und Nutzungsart.
  • 1. Blatt „Eigentümer“ enthält den Namen des Besitzers und den Zeitpunkt, an dem die Immobilie in dessen Besitz überging. Auch der Grund zur Eigentumsübergabe wird genannt: Kauf, Erbe, Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung.
  • 2. Blatt „Lasten und Beschränkungen“ werden neben den Grunddienstbarkeiten (Wegerechte, Bebauungseinschränkungen, Verbot bestimmter Handlungen auf dem Grundstück) auch Vorbemerkungen zu Nießbaurechten und Wohnrechten eingetragen. Dafür sichert sich der Käufer bereits vor Vertragsunterzeichnung einen Grundbuchauszug. Auch eine gesetzliche oder anderweitig vorgeschriebene Sanierungspflicht ist hier ggf. verzeichnet.
  • 3. Blatt „Schulden und CO.“ gibt über Grundpfandrechte Auskunft, dazu zählen z. B. Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden.

Wann wird ein Grundbuchauszug benötigt?

Ein Grundbuchauszug ist in vielen Fällen notwendig. Dazu zählt beispielsweise auch der Immobilienkauf. Zusammen mit einer Immobilienbewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen komplettiert dieser den Besichtigungsprozess. Im Rahmen des Verkaufsprozesses muss am Ende auch ein beglaubigter Grundbuchauszug dem Notar vorgelegt werden.

Falls Sie einen Kredit aufnehmen und dafür Ihre Immobilie beleihen möchten, ist auch hierfür ein beglaubigter Grundbuchauszug notwendig. Und zu guter Letzt wird auch bei einer Erbschaft die Einsicht ins Grundbuchamt empfohlen. Denn vererbt wird nicht nur das Grundstück oder die Immobilie, sondern auch eventuelle Verbindlichkeiten und Belastungen.

Wo befindet sich das Grundbuch?

Einen Grundbuchauszug können Sie beim zuständigen Grundbuchamt beantragen. Registergerichte der Amtsgerichte zählen zu den Grundbuchämtern und sind für das Führen der Grundbücher verantwortlich. Wenn Sie belegen können, ein berechtigtes Interesse am Grundstück zu haben, können Sie einen Antrag zur Einsticht stellen.

Wer hat das Recht, einen Grundbuchauszug zu beantragen?

Da die Daten des Grundbuchauszuges sensibel sind, erlaubt der deutsche Gesetzgeber nur einem eingeschränkten Personenkreis den Zugriff auf Grundbuchämter. Dafür muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Diese Voraussetzungen erfüllen unter anderem:

  • Gerichte, Behörden, Notare und Makler
  • Öffentlich bestellte Vermesseungsingenieure
  • Kreditgeber, wenn das Grundstück als Sicherheit hinterlegt werden soll
  • Gläubiger, die einen Vollstreckungstitel gegen den Eigentümer vorweisen können
  • Potentielle Käufer, die mit einem Vorverkaufsvertrag ihre Kaufabsicht nachweisen können und sich dadurch absichern möchten, dass der Käufer die Immobilie tatsächlich veräußern darf

Die Grundbuchämter selbst entscheiden je nach Ermessen, ob dem Gesuch des Grundbuchauszuges nachgegangen wird. Beim Kaufprozess kann es durchaus vorkommen, dass ein Vorverkaufsvertrag alleine nicht reicht und eine Einwilligung des Eigentümers zusätzlich noch gefordert wird.