Gewerbeimmobilien privat nutzen

In vielen Städten wird der Wohnraum immer knapper. Eigentümer gewerblicher Immobilien haben es zudem immer schwerer, einen Mieter für ihre Gewerbefläche zu finden. Dies ist nur einer der Ursachen, die Eigentümer dazu veranlasst, ihre Gewerbeimmobilie in Wohnimmobillie umzuwandeln. Aus folgenden Gründen stellen sich Eigentümer immer öfter die Frage, ob man in Gewerbeimmobilien wohnen darf:

• Als Unternehmer kann man Geld sparen
• Erhöhter Verkehrswert bei vermieteten Immobilien
• Der Weg zur Arbeit verkürzt sich

Wo kann eine Gewerbeimmobilie als Wohnung genutzt werden?

In reinen Gewerbegebieten kann es schwer werden, eine Gewerbeimmobilie privat zu nutzen. Einfacher ist es hingegen in sogenannten Mischgebieten. Endgültige Klarheit kann aber nur das zuständige Bauamt schaffen. Reichen Sie dazu eine Bauvoranfrage ein und klären Sie, ob eine Umwidmung grundsätzlich möglich ist.
Eine Nutzungsänderung ist baurechtlich wie die Errichtung eines neuen Gebäudes zu betrachten. Dabei greift das Bauplanungsrecht, welches im jeweiligen Gewerbegebiet gültig ist.

Wer darf eine Gewerbeimmobilie als Wohnraum nutzen?

Bereits die Frage, wer eine Gewerbeimmobilie als Wohnraum nutzen darf, ist streng reglementiert. Im Gewerbegebiet dürfen sich im Normalfall nur Gewerbetreibende ansiedeln, wobei die Wohnung eindeutig der Firma zugeordnet sein muss. Ob die Firma die Immobile mietet oder selbst der Eigentümer ist, spielt dabei keine Rolle.
Für diese Personengruppen kommt die gelichzeitige Nutzung als Wohn- und Gewerbeimmobilen in Frage:

• Eigentümer des Gewerbes
• Betriebsleiter
• Aufsichtspersonal

Was gilt es bei der Umwandlung von Gewerbefläche in Wohnraum zu beachten?

Da für eine Immobilie, die als Wohnraum genutzt wird, andere Regeln gelten als für eine Gewerbeimmobilie, bringt eine Umwandlung möglichweise auch eine Sanierung oder Modernisierung mit sich.
In Bezug auf die private Nutzung gelten auch bezüglich dieser Punkte strengere Vorschriften:

• Lärmschutz
• Brandschutz
• Stellplatznachweis
• Abstandsflächen
• Belichtung

So gehen Sie bei einer Nutzungsänderung Schritt für Schritt vor

• Zunächst muss eine Genehmigung der Nutzungsänderung bei den Zuständigen Behörden, sprich dem Bauamt, beantragt werden.
• Sollten Sie die Genehmigung erhalten haben, stellen Sie sicher, dass die Bewohnbarkeit gegeben ist. Nehmen Sie hierzu die geeigneten Umbaumaßnahmen vor.
• Für den Eigentümer der Immobilie ist es von Vorteil, beim Finanzamt eine Nutzungsänderung des abgetrennten Wohnraums zu beantragen. Denn für diesen muss keine Gewerbesteuer entrichtet werden.
• Für den Fall, dass sich Ihr Gewerbe aus mehreren Eigentümern zusammensetzt, muss selbstverständlich die Zustimmung aller eingeholt werden.
• Bei einer Vermietung muss der Mietvertrag an die aktuell geltenden Regelungen für Wohnimmobilien angepasst werden.

Vorteile für Besitzer einer Immobilie

Die Vorteile, die aus der Umwandlung Ihrer Gewerbeimmobilie in eine Wohnimmobilie entstehen, liegen auch in einer Wertsteigerung bei der Verkehrswertermittlung. Dabei sollten Sie stets einem professionellen Immobiliengutachter vertrauen. Kontaktieren Sie uns für eine Immobilienbwertung.