Checkliste Immobilienbewertung: Welche Unterlagen sind notwendig?

Um eine Immobilie objektiv bewerten zu können, berücksichtigt ein sachverständiger Immobiliengutachter entsprechende Eigenschaften der Immobilien. Ihren zertifizierten Gutachter können Sie als Hausbesitzer jedoch unterstützen, indem Sie entsprechende Unterlagen vorbereiten. Welche Unterlagen notwendig sind, lesen Sie hier in unserer Checkliste zur Immobilienbewertung.

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Da eine Immobilienbewertung auf verschiedenen Unterlagen basiert, sind folgende wichtige Unterlagen unabdingbar.

Aktueller Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug enthält wichtige Informationen über das Grundstück. Dazu zählen die Eigentumsverhältnisse, das Nießbrauchrecht, die Grundschulden und ggf. Informationen zu Hypotheken. Letzteres ist in Abteilung 3 zu finden, diese ist für ein Gutachter allerdings weniger interessant. Für die Bewertung der Immobilie liegt der Fokus vor allem auf der Abteilung 2. Hierin sind eben die aufgezählten Ansprüche Dritter aufgeführt. Für die Immobilienbewertung sollte der Grundbuchauszug nicht älter als drei Monate sein. Erhältlich ist eine Grundbuchauszug beim Grundbuchamt.

Auszug aus der Flurkarte

Aus der Flurkarte ist die Größe und Lage des Grundstücks ablesbar. Auch diese sollte nicht älter als drei Monate sein. Erhältlich ist diese beim Katasteramt.

Bauzeichnungen der Immobilie

Eine Bauzeichnung ist eine technische Zeichnung, die im Rahmen des Immobilienbaus geometrische und statische Informationen für die Bauausführung enthält. Sie zeigt vor allem die räumlichen Ausmaße und Materialien. Neben den Grundrissen sind auch Schnittzeichnungen beinhaltet. Dadurch können hieraus Rückschlüsse auf die Anzahl und Art der Zimmer, die Raumteilung und Größe der Räume gezogen werden. Wichtig ist, dass die Bauzeichnungen auch spätere An- und Umbauten beinhalten.

Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

Ein Baulastenverzeichnis wird in den meisten Bundesländern in Deutschland geführt. Ausnahme ist Bayern, hier sind entsprechende Informationen aus dem Grundbuch zu entnehmen. Das Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückeigentümers gegenüber der Baubehörde. Immobilieneigentümer können das Verzeichnis im Bauordnungsamt beantragen.

Die Wohnflächenberechnung

Natürlich kann eine Immobilie nur dann im Wert geschätzt werden, wenn klar ist, wie groß die entsprechende Wohnfläche ist. Bei der Wohnflächenberechnung müssen wiederum entsprechende Kriterien berücksichtigt werden. Sollte keine Berechnung vorliegen, kann der Immobiliengutachter behilflich sein.

Modernisierungsnachweise

Wurde die zu schätzende Immobilie nachträglich modernisiert oder eine Bausanierung durchgeführt, sollten entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Dies betrifft beispielsweise den Einbau von modernen Fenstern, ökonomisch effizienten Heizanlangen oder nachträglich angebrachter Dach- oder Wärmedämmung.

Zusätzliche Unterlagen

Bei Eigentumswohnungen kommen zusätzlich zu den anderen Unterlagen noch der Aufteilungsplan, Abrechnung der Nebenkosten sowie Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen hinzu. Liegt ein Erbbaurecht vor, sollten der Erbbaurechtsvertrag sowie der Nachweis des aktuellen Erbbauzinses vorliegen. Bei Objekten unter Denkmalschutz ist eine Kopie des Denkmalschutzbescheids notwendig. Bei Mietobjekten können die Mietverträge und die Aufstellung der Nettokaltmieten mit in die Immobilienbewertung einbezogen werden.

Zusammenfassende Checkliste zur Immobilienbewertung

Hier finden Sie nochmals alle benötigten Unterlagen in der als Checkliste für die
Immobilienbewertung:

  • Aktueller Grundbuchsauszug
  • Auszug aus der Flurkarte
  • Bauzeichnungen der Immobilie
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Wohnflächenberechnung
  • Modernisierungsnachweise
  • Zusätzliche Unterlagen bei Eigentumswohnungen, Denkmälern, Erbbaurecht oder ähnlichem

Sie möchten Ihre Immobilie bewerten lassen? Dann nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf.

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