Baunutzungsverordnung: Wie darf ein Grundstück bebaut werden?

Sie haben ein Grundstück ins Auge gefasst und wollen sich nun an die Planung Ihrer Traumimmobilie machen? Was dabei erlaubt und untersagt ist, können Sie der Baunutzungsverordnung entnehmen. Osnowski klärt Sie darüber auf, was dort geregelt ist.

Was regelt die Baunutzungsverordnung (BauNVO)?

Die Baunutzungsverordnung regelt unter anderem das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, die Bauweise sowie den Anteil der Grundstücksfläche, die überbaut werden darf. Ferner gibt sie Auskunft über folgende Vorgaben:

● die Höhe der Gebäude
● die Nutzungsarten des Grundstücks
● die Baugrenzen sowie die Bebauungstiefe
● die Geschossflächenzahl in Abhängigkeit zur Grundstücksgröße
● die maximale Baumasse eines Gebäudes in Gewerbe- und Industriegebieten
● inwiefern Garagen, Stellplätze oder Gemeinschaftsanlagen erlaubt sind
● ob eine offene oder geschlossene Bauweise zum Tragen kommt

Die jeweiligen Festlegungen hängen dabei von der Art der baulichen Nutzung des Grundstücks ab. Diese besagt, welche Auflagen für ein bestimmtes Gebiet einzuhalten sind. So gelten etwa für Dorfgebiete, urbane Gebiete oder allgemeine Wohngebiete jeweils individuelle Vorschriften. Diese Gebietstypen werden überdies in der BauNVO genau definiert.

Das Maß der baulichen Nutzung


Ein wichtiger Punkt ist das Maß der baulichen Nutzung, welches im zweiten Abschnitt der BauNVO festgelegt wird. Darunter versteht man unter anderem jene Vorgaben, an die man sich bei der Gestaltung der Immobilie selbst zu halten hat. Dazu zählen etwa die Bauhöhe, die Anzahl der Geschosse oder Nebenanlagen.

Die BauNVO gibt dabei den Rahmen vor, den es bei der Erstellung des jeweiligen Bebauungsplanes, etwa durch eine Gemeinde, einzuhalten gilt.

Werfen Sie einen Blick in den Bebauungsplan


Bei der Planung der Wunschimmobilie muss also zunächst einmal geklärt werden, was nach dem jeweiligen Bebauungsplan zulässig ist. Schließlich wollen Sie wissen, ob ein bestimmtes Grundstück für Ihre Immobilie infrage kommt. Im Bebauungsplan finden Sie unter anderem die in der BauNVO festgelegte Art der baulichen Nutzung. Des Weiteren finden sich hier weitere Details wie zum Beispiel die zulässige Dachform oder Fassadenfarbe.

Zugegebenermaßen wirkt der Bebauungsplan auf den ersten Blick etwas unverständlich, es kann daher Sinn machen, einen Experten zurate zu ziehen. Osnowski hilft Ihnen gerne dabei. Kontaktieren Sie uns!

Die BauNVO ist nicht nur mit Pflichten verbunden, sondern sichert auch Rechte


Sicherlich gehen mit der Baunutzungsverordnung einige Einschränkungen einher. Auf der anderen Seite gilt es allerdings auch zu bedenken, dass BauNVO auch die Rechte der Gemeinschaft und insbesondere Ihre Rechte stärkt. So sichert sie Ihnen beim Erwerb eines Grundstücks etwa zu, dass auf dem Nachbargrundstück keine Fabrik errichtet wird.